Häufig gestellte Fragen vor dem Chartern einer Yacht

Häufig gestellte Fragen

Wer ist CharterCheck?

Die CharterCheck GmbH ist ein unabhängiges Vermittlungsportal für Yachtcharter. Mit dem Portal können Sie ganz einfach in wenigen Schritten Yachten, ganz gleich ob Segelyachten, Motoryachten oder Hausboote finden und online buchen bei einem angeschlossenen Vermieter. Mit dieser komfortablen Suche entfällt das lästige Suchen in Katalogen. Zusammen mit der Crew kann so jeder Charterinteressierte rund um die Uhr seine Traumyacht weltweit finden und direkt online buchen. Es werden ausschließlich verfügbare und noch nicht gebuchte Yachten online angezeigt.

Als Agentur sind wir keine klassischer Vermieter, kein Flottenbetreiber und auch keine Bootseigentümer. CharterCheck vermittelt entsprechende Yachten ausgewählter etablierter Partner. Sollte ein Partner nicht den Qualitätsansprüchen von CharterCheck entsprechen, so behalten wir uns vor, diesen nicht mehr online zu präsentieren. Ebenso werden abgegebene Bewertungen nach gewissen Kriterien überprüft. Bewertungen mit monetärem Anreiz, Rufschädigung oder gegen geltendes Recht verstoßende Beiträge werden so im Vorfeld vom Administrator herausgefiltert. Aus diesem Grund kann es zu kurzen zeitlichen Verzögerungen bis zum Erscheinen auf der Website kommen. Alle eingegebenen Daten werden nach geltenden Datenschutzbestimmungen zum Zwecke der Dienstleistung gespeichert und verwertet.

Warum über CharterCheck eine Yacht mieten?

Neben der Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern ADAC und Yacht Pool haben wir viele seriöse Partner – unterschiedlichster Größe und Herkunft - in unserem Programm. Soweit möglich werden - in regelmäßigen Abständen – unsere Vertragspartner durch uns oder unsere Kooperationspartner in ihren Revieren besucht und getestet.

Buchen über CharterCheck ist sicher, schnell und günstig. Ihre Yachtcharterzahlungen sind in bestimmten Fällen zu 100% gegen Insolvenz - durch unseren Kooperationspartner Yacht Pool International abgesichert.

Welche Lizenzen benötige ich für meinen Charterurlaub?

Sollten Sie ohne einen gemieteten Skipper eine Yacht chartern wollen, so sollten Sie im Besitz eines gültigen Segelscheins sein. In der Regel ist ein Sportbootführerschein See (SBF See) ausreichend, oftmals wird aber auch der höhere Sportküstenschifferschein (SKS) verlangt. (Ihren alten BR Schein können Sie beim Deutschen Seglerverband umschreiben lassen, ein entsprechendes Formular finden auf den Seiten des Deutschen Seglerverbands.)

An der Ostsee, in Kroatien und in Slowenien ist es zudem Pflicht, dass Sie im Besitz eines Funkzeugnisses sind, z.B. das SRC oder LRC. (Das Funksprechzeugnis muss nicht zwingend der verantwortliche Skipper besitzen, es reicht eine Person aus der Crew).

Für eine Charter in Griechenland benötigen Sie einen Co-Skipper an Bord. Dies bedeutet, dass eine zweite Person neben dem verantwortlichen Skipper im Besitz eines gültigen Segelscheins sein muss.

Bei Unklarheiten empfiehlt es sich, sich vor einer Buchung mit uns in Verbindung zu setzen; damit Ihnen keine Charter vor Ort verwehrt wird, nur weil Sie nicht über die ausreichenden Scheine verfügen.

Wie ist meine gecharterte Yacht versichert?

Die über CharterCheck angebotenen Yachten sind in der Regel Vollkasko versichert. Beim Check-in müssen Sie eine Kaution für die Charter hinterlegen, dieser Betrag ist Ihr Eigenanteil an der Vollkaskoversicherung des Vercharterers. Sie haften demnach auch in Höhe der geleisteten Kaution. Es empfiehlt sich jedoch eine Kautionsversicherung abzuschließen.

Was beinhaltet der Chartervertrag?

Als Charterkunde schließen Sie mit einem unserer Partner einen Vertrag. Dies geschieht entweder direkt mit der Buchung, in manchen Fällen kann es auch vorkommen, dass Sie vor Ort beim Check-In einen solchen Vertrag zusätzlich unterzeichnen müssen. Dieser ist in der Regel in englischer Sprache. Ein Chartervertrag beinhaltet Ihre Anschrift, Yachtbeschreibung, Partner, Ort der Charterleistung, Kosten, Zahlungsdetails, sowie Haftungs- und Schadensersatzansprüche. (Folgende Kreditkartenanbieter bieten dies: Lufthansa Miles&More, ADAC Kreditkarte)

Wie kann ich meine Charter bezahlen?

In der Regel ist Ihr Charterbetrag per Überweisung zu leisten. Ihr Zahlungsziel und die entsprechenden Beträge finden Sie auf Ihrer Charterrechnung.

Auch ist es möglich, Ihre Charter mit einer Kreditkarte zu begleichen. Diesen Service bieten wir Ihnen via Paypal an. (Für die Transaktion erheben wir eine Abwicklungsgebühr von 1,5% des Charterpreises). Sie haben dann den Vorteil, Ihre Reiserücktrittversicherung der Kreditkarte in Anspruch zu nehmen. (Bitte prüfen Sie mit Ihrem Kreditkarteninstitut ab, ob diese Leistung Ihrem Kreditkartenrahmenvertrag entspricht).

Was ist alles im Charterpreis inklusive?

Mit einer kostenfreien Anfrage über unser Portal senden wir Ihnen ein Angebot mit allen Yachtdetails, sowie den Charterpreis elektronisch zu. Grundsätzlich im Charterpreis enthalten ist die Sicherheitsausrüstung, das Beiboot, sowie die elektronische Bootsausrüstung. Physisches Kartenmaterial, sowie ggf. ein Hafenhandbuch liegen ebenfalls auf der Yacht. Weitere Kosten, z.B. für die Endreinigung, einen Außenborder für das Beiboot, Benzin, Verpflegung oder ein Transfer zur Marina fallen zusätzlich zum Charterpreis an. Diese möglichen Zusatzkosten finden Sie, wenn vom Partner angeboten, unter „Optionale Extras oder Optionale Services“ in Ihrem Angebot.

Bei Unsicherheit, was alles bei Ihrem Angebot inkludiert ist, helfen wir Ihnen jederzeit gerne weiter.

Wie ist der Buchungsablauf bei CharterCheck?

Sie können entweder direkt online buchen. Wir vermitteln Sie umgehend an Ihren Vermieter. Hier wählen Sie einfach die entsprechende Schaltfläche „jetzt buchen“. Ihre gewünschte Yacht wird verbindlich beim Vermieter gebucht. Nach Zusammenstellung Ihrer Vertragsunterlagen erhalten Sie diese per E-Mail.

Sie haben von uns ein Angebot erhalten und möchten dies nun in eine Buchung umwandeln? Sie können über Ihre Reservierungsbestätigungs-E-Mail Ihre Reservierung in eine Buchung umwandeln. Alternativ können Sie uns auch telefonisch oder jederzeit schriftlich per E-Mail Ihren Buchungswunsch mitteilen. Bitte denken Sie hierbei an Ihre Angebots-ID/Vorschlags-Nummer.

Wie finde ich zu meiner gebuchten Yacht?

Als Charterkunde erhalten Sie von uns rechtzeitig vor Antritt Ihres Törns Ihre Buchungsunterlagen. Sofern uns die Informationen Ihres Vermittlers vorliegen, leiten wir diese an Sie weiter. Falls dennoch Fragen aufkommen sollten, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Außerdem erhalten Sie einen Zugang zum Kundenportal und damit zu allen Informationen rund um Ihre Charter.

Was muss ich im Falle einer Stornierung tun?

Sollten Sie Ihre Charter leider nicht antreten können und müssen die Buchung stornieren, so setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Stornierungskosten sind abhängig vom Vermieter worüber Sie die Yacht gebucht haben. In jedem Fall benötigen wir Ihre Stornierung in schriftlicher Form.

Was nehme ich alles mit an Bord?

In der Regel nimmt man, wie so oft auf Reisen, viel zu viel mit. Vermeiden sollten Sie an Bord Hartschalenkoffer. Verwenden Sie lieber Reisetaschen, Seesäcke oder entsprechendes. Der Platz an Bord und in den Kabinen ist begrenzt und bietet daher nicht unbedingt Stauraum für Koffer.

Richten Sie Ihre Kleidung nach dem jeweiligen Revier. Eine windgeschützte Regenjacke und ein Fleece sollten auf jeden Fall mit. In den Mittelmeerrevieren benötigen Sie kein Ölzeug.

Brauche ich eine Skipper-Unfall-Versicherung?

„Ich habe ja eine Unfall-Versicherung“ werden Sie vielleicht denken.

Die spezielle Skipper-Unfall-Versicherung hat YACHT-POOL aus folgendem Grund entwickelt: Verschiedene Unfall-Versicherer schließen Unfälle aus „gefahrensgeneigten“ Sportarten aus (Tendenz steigend).

Sämtliche Unfall-Versicherungen decken Bergekosten (Abbergung von Personen vom Schiff) mit nur wenigen Tausend Euro. Für den Fall, dass nicht tatsächlich ein Personenunfall stattgefunden hat, erhalten Sie gar nichts. Als Skipper können Sie nicht sicher sein, dass alle Crewmitglieder tatsächlich eine Unfall-Versicherung haben.

Im Falle eines Unfalles kann es zu einem Rechtsstreit zwischen Ihnen und dem geschädigten Crewmitglied kommen, in dem dann festgestellt wird, ob Sie als Skipper ein Verschulden (und damit eine Haftung) trifft oder nicht. „Machen meine Crewmitglieder nicht, sind lauter alte Freunde von mir“, mögen Sie denken. Realität ist, daß ggf. die Unfall-Versicherung, Kranken-Versicherung, Pensions-Versicherung oder wer auch sonst für die Kosten aus dem Unfall zu bezahlen hat, auf den Skipper Regress nehmen kann, wenn ihm Schuldhaftigkeit nachgewiesen werden kann.

Mit der Skipper-Unfall-Versicherung kann dieses Risiko neben der Skipper-Haftpflicht-Versicherung ausgeschaltet werden, weil sich darüber ggf. die Unfall-Versicherungsabteilung mit der Haftpflicht-Abteilung der gleichen Gesellschaft streiten müßte, was wegen Sinnlosigkeit nicht geschehen wird. Was aber ebenso wichtig ist: Die Skipper-Unfall-Versicherung übernimmt bis zu € 60 000,- an Bergekosten. Und zwar auch dann, wenn gar kein Unfall passiert ist, wenn Sie aber in Seenot geraten sind und Hilfe herbeirufen müssen.

Für Bergehubschrauber werden in den Mittelmeerländern unter anderem bis zu € 15 000,- pro Stunde verlangt! Die Skipper-Unfall-Versicherung kann alternativ für den Skipper und alle Crewmitglieder oder nur für den Skipper allein abgeschlossen werden. Je nach Ihrer Wahl wird die Versicherungssumme im Schadenfall auf alle Crewmitglieder aufgeteilt oder steht ausschließlich dem Skipper zu.

Wird der Versicherungsschutz für „Skipper & Crew“ gewählt, sind alle Crewmitglieder, die mit dem Skipper an Bord sind, automatisch mitversichert (eine namentliche Nennung der Crewmitglieder ist dazu nicht notwendig).

mehr Infos: www.yacht-pool.com

Warum ein Sicherungsschein?

Die wirtschaftlichen Verhältnisse sind weltweit schwieriger geworden. Die Anzahl der Insolvenzen haben in den letzten Jahr in der BRD den Höchststand seit Ende des Krieges erreicht. Davon blieb natürlich auch die Charterbranche nicht verschont. Die Insolvenzen (Konkurse), wie z.B. der Firmen Bullinger Yachting (E), Dromon (GR), Antibea Charter (F), Loch 2000 (F), Dehler Charter (D), Hetzel (D), Wim Charter (A) oder die des weltweit operierenden Charterriesen Stardust (F), Sail the Fun (D), Freimmo (D), Steffi`s Segelcharter (D), Prim Yachtcup (GR), Yachting Central (F), Charter Central und Alcudia (E) und BluBalu (A) haben uns das deutlich gezeigt.

Eine wasserdichte Absicherung der Kundenanzahlungen ist deshalb fair, legitim und heute dringender als je zuvor notwendig.

Dieses Thema hat sich zunehmend verschärft, denn die geforderten Anzahlungen haben sich in den letzten Jahren stetig erhöht und damit steigt auch das Risiko des Charterers, der in Vorleistung geht. YACHT-POOL hat deshalb einen Sicherungsschein entwickelt, der dem Charterkunden ein Höchstmaß an Sicherheit für das vorausbezahlte Geld für den Fall bietet, dass die Charteragentur oder die Charterfirma vor Ort vor Antritt der Charter zahlungsunfähig wird und damit Ihre Anzahlung verloren ist.

Die Entwicklung dieses speziellen YACHT-POOL Sicherungsscheines war dringend erforderlich, da die meisten ausländischen Charterveranstalter über eine derartige Absicherung nicht verfügen und einige herkömmliche Sicherungsscheine in Deutschland nur das Insolvenzrisiko des inländischen Veranstalters (!) abdecken. Wichtig zu wissen ist, dass i.d.R. eine Agentur nicht der Veranstalter ist! Es passiert deshalb, dass bei dieser Konstellation die von Ihnen zu Recht erwartete Absicherung Ihrer Anzahlung von vorn herein gar nicht gegeben ist (siehe dazu Artikel: „Der Schein der Sicherheit“ Palstek 1/02), obwohl Sie vielleicht einen „Sicherungsschein“ bekommen, der aber i.d.R. nur für Reiseveranstalter gilt und nicht für Charteragenturen.

Die Lösung des Problems: der „YACHT-POOL Sicherungsschein“.

Denn YACHT-POOL hat einen Sicherungsschein geschaffen, der sowohl die Zahlungsunfähigkeit der Charteragentur, als auch die Zahlungsunfähigkeit der Charterfirma vor Ort abdeckt, an die die Gelder der Kunden evtl. schon weitergeleitet wurden. Damit haben Sie: die richtige Sicherheit Ihre Charterzahlung nicht zu verlieren.

Sowohl die Charteragenturen, als auch die Charterfirmen vor Ort werden von YACHT-POOL auf Ihre Bonität überprüft, bevor YACHT-POOL diese Bürgschaft für Sie abgeben kann! Nur geprüfte und von YACHT-POOL für gut und wirtschaftlich gesund beurteilte Agenturen haben unseren „YACHT-POOL Sicherungsschein“ zur Absicherung der Charteranzahlungen aus den gegebenen Gründen in ihr Programm aufgenommen. Nehmen Sie diesen Punkt nicht auf die leichte Schulter, sondern verlangen Sie bei Ihrer Agentur den „YACHT-POOL Sicherungsschein“, damit der Charterspaß nicht endet, bevor die Charter beginnt.

mehr Infos: www.yacht-pool.com

Warum eine Charter-Rücktritt-Versicherung

Damit Sie bei Ausfall des Skippers oder Crewmitglieds abgesichert sind.

Wenn der Skipper den Chartertörn z.B. wegen eigener oder Krankheit eines Familienmitgliedes nicht antreten kann und deshalb der Törn nicht stattfinden kann, werden die für Skipper und Crew anfallenden Kosten bezahlt.

Wenn ein Crewmitglied den Chartertörn z.B. wegen Krankheit oder Krankheit eines Familienmitgliedes nicht antreten kann, so werden die für das Crewmitglied anteiligen Kosten bezahlt.

Wenn der Skipper ausfällt, kein entsprechender Ersatz beschafft werden kann und deshalb der Törn vorzeitig abgebrochen werden muss, so werden die Kosten für den nicht genutzten Teil der Charterung ersetzt, falls eine Weitervercharterung nicht möglich ist. Wenn zwei Personen gemeinsam gebucht haben und eine ausfällt, kann auch die zweite zurücktreten. Gedeckt sind die Kosten für die Charter und die Flüge (sofern im Antrag angegeben).

mehr Infos unter: www.yacht-pool.com

Worin unterscheiden sich eine Haftpflicht- und Kautionsversicherung?

Eine klare Unterscheidung ist wichtig für Sie!

Ein Charter-Kautionsschaden ist i.d. R. ein Schaden am gecharterten Schiff, der vom Skipper oder Crew schuldhaft verursacht wurde und der in der Regel unter der Höhe des Selbstbehalts der Kasko-Versicherung liegt.

Diese Schäden deckt die Kautions-Versicherung! Liegt die Höhe des Schadens über dem Selbstbehalt, zahlt die Kasko-Versicherung des Eigners. Die Haftpflicht-Versicherung des Yachteigners greift für Sach- und Personenschäden, die Sie anderen schuldhaft zufügen. Was aber tatsächlich gedeckt ist und was nicht steht in den Haftpflichtbedingungen des Eigners, die Sie nicht kennen. Keine YACHT-POOL bekannte Haftpflicht-Versicherung deckt Schäden am gecharterten Schiff.

Kaskoversicherer greifen für grobe fahrlässige Schäden am Schiff auf den Skipper zurück.

Die Skipper-Haftpflicht-Versicherung deckt die (unbekannten) Lücken, die die Haftpflicht-Versicherung der Charteryacht aufweisen kann, z. B.:

  • Schäden an der Yacht aufgrund grober Fahrlässigkeit (schützt Sie vor der Haftung gegenüber dem Kasko-Versicherer).
  • Personenschäden an Crewmitgliedern.
  • Schäden an anderen Schiffen, soweit diese Schäden nicht durch die Haftpflicht der Charteryacht gedeckt sind, z. B.: weil die Prämie nicht rechtzeitig bezahlt wurde oder sonstige Ausschlüsse der Haftpflicht- Versicherung des Vercharterers Leistungen ausschliessen (die Sie nicht kennen), wie beispielsweise Personenschäden an Crewmitgliedern o. ä.
Warum eine Beschlagnahme-Versicherung?

Damit Ihr Schiff nicht an die Kette muss.

Im Falle eines vermuteten oder tatsächlichen strafrechtlich relevanten Tatbestandes (z.B. im Zusammenhang mit einem Unfall) kann die örtliche Behörde das Schiff bis zur Klärung des Falles an die Kette legen.

Dies kann in Bezug auf die Weitervercharterung Konsequenzen haben.

Durch die Beschlagnahme-Versicherung von YACHT-POOL tritt der Versicherer mit einer Kaution bis zu € 52 000,- in Vorleistung. Damit soll verhindert werden, dass das Schiff blockiert wird und sich daraus weitere negative Folgen für den Charterer ergeben

mehr Infos unter: www.yacht-pool.com

Warum eine Folgeschaden-Versicherung?

Damit Sie gegen die Haftung des Ausfalls der Folgecharter geschützt sind.

Denn es kann passieren, dass Sie oder Ihre Crew an der gecharterten Yacht schuldhaft einen Schaden verursachen und deshalb die Yacht für die Folgecharter ganz oder teilweise ausfällt.

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen oder der Vereinbarung (!) im Chartervertrag können Sie verpflichtet sein, den Schaden zu ersetzen. Die Folgeschaden-Versicherung zahlt (gemäß YACHT-POOL Folgeschadenbedingungen) die berechtigten Schadensforderungen des Yachteigners ab dem vierten Ausfalltag. Auch diese Versicherung gilt nicht nur für eine bestimmte Charter, sondern gilt uneingeschränkt für ein ganzes Jahr - weltweit!

Sie können chartern, wo Sie wollen, so oft Sie wollen, welches Schiff Sie wollen (begrenzt mit der von Ihnen gewählten Länge), und so lange Sie wollen.

mehr Infos: www.yacht-pool.com

Warum eine Kautions-Versicherung?

Weil die Harmonie der Crew empfindlich gestört wird, wenn von einem Schaden verursacht wurde und alle dafür zahlen müssen.

Jeder erfahrene Skipper weiß, wie schnell die Harmonie der Crew empfindlich gestört ist, wenn von ihm oder einem Crewmitglied ein Schaden verursacht wurde und alle zur Kasse gebeten werden. So einig sich die Crew am Antritt der Charter auch war, so uneinig kann sie bei der handfesten Frage sein, warum alle für den Schaden zahlen sollen, den nur einer verursacht hat.

Das ist meist der Skipper selbst, aufgrund seiner Verantwortung als Schiffsführer.

Deshalb hat YACHT-POOL als erste Versicherung die YACHT-POOL Kautions-Versicherung ins Leben gerufen. Sie gilt nicht nur für eine bestimmte Charter, sondern uneingeschränkt für ein ganzes Jahr – weltweit.

Sie können damit chartern, wo Sie wollen, so oft Sie wollen, welches Schiff Sie wollen und solange Sie wollen.

mehr Infos: www.yacht-pool.com

Häufig gestellte Fragen

Sie wünschen ein Individuelles Angebot oder möchten sich telefonisch beraten lassen?

Unsere Experten und Serviceberater stehen Ihnen zur Verfügung!

Über unser Kontaktformular können Sie sich zu jeder Zeit ein individuelles Angebot für Ihre nächste Reise anfordern. Senden Sie uns unkompliziert alle wichtigen Angaben zu Ihrer Planung (Zeitraum, Personen, Fahrgebiet usw.) damit wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot zusenden können.

Natürlich steht Ihnen auch unsere freundlichen Kundenberater*innen des Serviceteams - für alle Fragen zur Yachtvermietung (Montag bis Freitag, jeweils zwischen 09:00 Uhr und 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr und 18:00 Uhr) zur Verfügung. Bei CharterCheck gelten übrigens die gesetzlichen Feiertage des Bundeslandes Bayern.