In manchen Ländern kann der Vercharterer bzw. dessen Versicherung festlegen, welche Scheine ausreichend sind, um die jeweilige Charteryacht zu führen. In Kroatien haben die Behörden eine Liste herausgegeben, welche Scheine aus welchem Land benötigt werden, um eine Yacht zu führen und beispielsweise in der Karibik, geht es vor allem darum, entsprechende Erfahrung nachzuweisen. Der Schein spielt hier oft nur eine untergeordnete Rolle.
In Griechenland gibt es natürlich auch Gesetz dazu. Allerdings ist dieses ungenau formuliert und lässt viel Spielraum zu. Da aber alle Crewlisten vor dem Verlassen des Hafens von der Hafenbehörde abgestempelt werden müssen, liegt es letztendlich in der Hand des anwesenden Beamten, ob er die jeweilige Lizenz der Schiffsführerin oder des Schiffsführers als ausreichend ansieht. Der tatsächliche rechtliche Hintergrund ist hierbei oft zweitrangig. Es zählt, was auf dem Schein steht. Z.B. ist der SKS nur bis 12 sm "gültig", der Sportbootführerschein See aber nicht begrenzt, da keine Seemeilen-Grenze genannt ist.
In der Regel behalten sich die Charterfirmen auch das Recht vor, dass der Kunde einen einheimischen Skipper mit an Bord und natürlich auch bezahlen muss, wenn die Hafenbehörden, die Scheine des Charterers nicht als ausreichend anerkennen.
Wichtig ist, dass der Segelschein nicht auf weniger als 12 sm beschränkt ist und nicht das navigieren bei Nacht ausschließt, wie das z.B. beim englischen Day Skipper der RYA der Fall ist. Dieser wird deshalb von den griechischen Behörden nicht mehr anerkannt. Außerdem wird darauf geachtet, dass der Schein, ein Segelschein ist und kein Motorbootschein. Deshalb wird der Sportbootführerschein See, manchmal nicht als ausreichend anerkannt. Hier liegt es allerdings in der Tat im Ermessen der Beamten. Manchmal reicht er aus, aber manchmal wird er auch abgelehnt. Möchte man trotzdem den Urlaub antreten, muss man einen griechischen Skipper anheuern.
Griechenland hat auch bis heute nicht die UN-Resolution 40 unterschrieben, in der die gegenseitige Anerkennung von Sportbootführerscheinen geregelt ist. Dadurch sind Hafenbehörden auch nicht dazu verpflichtet sind, z.B. einen deutschen Sportbootführerschein überhaupt anzuerkennen, auch wenn sie dies doch in manchen Fallen machen.
Mit den SKS unter Segeln ist man definitiv auf der sicheren Seite, da er alle Voraussetzungen erfüllt. Er ist bis 12 sm gültig, nicht auf Tageslicht beschränkt und - wenn man den SKS nicht nur mit Antriebsmaschine gemacht hat - ein Segelschein und auch als solcher ausgewiesen. Das gilt natürlich auch für SSS und SHS.
Problematisch ist wie bereits geschrieben der SBF See, vor allem in der alten Papierversion. Dieser ist, wie auf dem Führerschein geschrieben ist, für motorisierte Sportboote in Deutschland vorgeschrieben. Segelyachten werden auf dem Führerschein hingegen nicht erwähnt. Dies macht auch Sinn, da für Segelschiffe ohne Motor mit weniger als 15 PS auf See auch kein Führerschein nötig ist. Allerdings führt dies dazu, dass manche Beamte die Bedingung nicht erfüllt sehen, dass der Skipper im Besitz eines Segelscheins ist bzw. segeln kann. Dass man mit einem Sportbootführerschein See auch nicht zwingend segeln kann, sei dahin gestellt, aber im Gegensatz zu den meisten anderen Ländern, kann dies eben zu dem Problem führen, dass man keinen Stempel bekommt und nicht auslaufen darf.
Laut Aussage eines bekannten Vercharterers hat man auch mit dem neuen Sportbootführerschein im Scheckkartenformat keine Probleme - wenn neben dem Sportbootführerschein See auch den Sportbootführerschein Binnen unter Segeln eingetragen ist. Damit ist nämlich auch die Bedingung erfüllt, dass man im Besitz eines Segelscheins ist. Dass dieser eigentlich nur für Binnen und gar nicht den Seebereich gilt - geschenkt. Es zählt, was auf dem Führerschein steht und wenn dort Küstengewässer und Segeln erwähnt ist, sollte alles gut sein.
Jein. Auf allen Charteryachten muss ein Co-Skipper an Bord sein. Dieser muss aber nicht zwingend im Besitz eines Segelscheins sein. Ist dies der Fall, muss der Co-Skipper mittels eins Formulars bestätigen, dass er Erfahrung im Führen von Yachten hat.
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